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VIKZ NRW unterzeichnet Vertrag für den Islamischen Religionsunterricht mit Schulministerin Yvonne Gebauer
17. Mai 2021
© Thomas Banneyer / MSB NRW
Der Landesverband der Islamischen Kulturzentren Nordrhein-Westfalen e.V. hat mit der Schulministerin Gebauer den Vertrag zur Zusammenarbeit zum islamischen Religionsunterricht nach dem Kommissionsmodell unterzeichnet. Sie gilt als eine Überganslösung bis die Statusfrage der islamischen Religionsgemeinschaften, die 2013 in der Staatskanzlei begonnen wurde, geklärt wird.
Ministerin Gebauer begrüßte am Montag die islamischen Religionsgemeinschaften und deren designierte Mitglieder der künftigen Kommission. Die Kommission kann somit ihre Arbeit aufnehmen und den bisherigen Beirat als feste Vertretung islamischer Religionsgemeinschaften gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen in Fragen des islamischen Religionsunterrichts ablösen. Als Ansprechpartner für den islamischen Religionsunterricht gegenüber Land nimmt sie die einer Religionsgemeinschaft zugewiesenen verfassungsrechtlichen Aufgaben wahr.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Der Ausbau des islamischen Religionsunterrichts ist eine überparteiliche, seit vielen Jahren kontinuierlich angegangene Aufgabe in Nordrhein-Westfalen. Die damalige Schulministerin Sylvia Löhrmann hat – unterstützt von einer breiten parlamentarischen fraktionsübergreifenden Mehrheit – den islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen eingeführt, und für mich war es Auftrag und Selbstverständlichkeit zugleich, das Angebot weiter auszubauen. Der islamische Religionsunterricht in der Schule ist für tausende Schülerinnen und Schüler ein wichtiges Signal für ihre Identität. Der Grundstein für das neue Kommissionmodell ist gelegt. Damit gehen wir als Landesregierung einen neuen wichtigen Schritt für den weiteren Ausbau des islamischen Religionsunterrichts in Nordrhein-Westfalen.“
Die Kommission vertritt gegenüber dem Ministerium für Schule und Bildung die Interessen und Anliegen der islamischen Religionsgemeinschaften bei der Durchführung des islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Unterrichtsfach. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem das religiöse Einvernehmen mit Kernlehrplänen, die Erteilung der Idschaza) sowie die Beteiligung bei der Genehmigung von Lernmitteln.